Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Leuzinger Logistik KLG (nachfolgend „Frachtführer“ genannt), insbesondere für den Transport, den Umschlag und die Lagerung von Gütern. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber diese Bedingungen.
Ergänzend zu diesen AGB gelten:
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber für das fachgerechte Be- und Entladen verantwortlich. Für diese Vorgänge wird eine Freizeit von insgesamt 45 Minuten pro Ladestelle gewährt. Die Zeitmessung beginnt mit der Meldung des Fahrzeugs beim Absender bzw. Empfänger.
Überschreiten die Zeiten die vereinbarte Freizeit, wird für jede weitere angefangene 30 Minuten ein Standgeld in Höhe von CHF 60.00 in Rechnung gestellt. Als Nachweis gelten schriftliche Bestätigungen oder GPS-Daten des Fahrzeugs.
Ein Austausch von Ladehilfsmitteln erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. Ohne Tausch werden Paletten zum Tagespreis zzgl. Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind nicht zulässig.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Leuzinger Logistik KLG.
Es ist untersagt, Aufträge ohne schriftliche Zustimmung an Sub-Unternehmer weiterzugeben oder Beiladungen ohne Absprache vorzunehmen.
Der Frachtführer verpflichtet sich zu striktem Kundenschutz und zur Geheimhaltung aller Geschäftsdaten.
Konventionalstrafe: Bei jedem schuldhaften Verstoss gegen Punkt 10 oder 11 wird eine Konventionalstrafe von CHF 25'000.00 pro Einzelfall fällig.